Wir bringen Transparenz in den Markt der Kapitalbeteiligungen

Das Deutsche Institut für Kapitalanlagen – kurz DIK – heißt Sie auf der virtuellen Informationsseite rund um das Thema Sachwertbeteiligungen herzlich willkommen.

Seit Instituts-Gründung setzen wir uns für eine kontinuierliche Stärkung der Transparenz für geschlossene Fonds ein. Außerdem haben wir uns die klaren Ziele gesetzt, einerseits das grundlegende Wissen über Beteiligungen zu verbreitern und andererseits das Verständnis für Sachwertinvestments zu fördern.

Unsere Mission ist Ihr Vorteil:

  • Wir schaffen mehr Transparenz und Know-how im Markt der geschlossenen Fonds.
  • Sie profitieren von der größten und aktuellsten Datenbank mit Basis- und Verlaufsinformationen von nahezu allen geschlossenen Fonds.
  • Wir erstellen verlässliche Arbeitspapiere und Gutachten, mit denen Sie Fonds besser beurteilen können.
  • Wir sind eine Schnittstelle zwischen dem Beteiligungsmarkt und journalistischen sowie wissenschaftlichen Einrichtungen.
  • Wir unterstützen Studien für die Finanzwirtschaft, weil geschlossene Fonds von hoher volkswirtschaftlicher Bedeutung sind.

Wir stehen Ihnen bei allen Fragen und Informationen rund um das Thema Transparenz und Plausibilitätsprüfungen von geschlossenen Fonds zur Verfügung.

Der geschlossene Fonds

Geschlossene Fonds sind das Herzstück des Sachwertinvestment- und Beteiligungsmarkts und seit Juni 2012 sogenannte „Finanzinstrumente“. Deshalb gelten beispielsweise für den Finanzvertrieb auch bei geschlossenen Fonds einige Regeln des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) und des Kreditwesengesetzes (KWG).

Es gibt zwei Arten von geschlossenen Fonds:

1. Geschlossener Alternativer Investment Fonds (AIF) im Sinne des Kapitalanlagegesetzbuches (KAGB): vermögensverwaltende Investitionsgesellschaft.

Im KAGB hat Deutschland die europäische AIFM-Richtlinie umgesetzt. Die AIF sind Investmentkommanditgesellschaften, die von einer Kapitalverwaltungsgesellschaft aufgelegt und verwaltet werden. Eine externe Verwahrstelle beaufsichtigt das Investmentvermögen. Durch die umfassende Regulierung gilt der AIF als vollreguliertes Finanzinstrument. Für die Publikumsfonds sind im KAGB bestimmte Produktregeln (z. B. zur Fremdkapitalquote) verankert.

2. Geschlossener Fonds im Sinne des Vermögensanlagengesetzes (VermAnlG): operativ tätige Investitionsgesellschaft.

Die Fonds sind in der Regel als Kommanditgesellschaft konzipiert, andere Rechtsformen sind theoretisch zugelassen. Für das öffentliche Angebot sind ein Prospekt und ein Vermögensanlagen-Informationsblatt (VIB) nach dem Vermögensanlagengesetz erforderlich, die von der BaFin genehmigt werden müssen. Für diese Fonds gibt es weder Produktregeln noch eine externe Verwaltung.

Vehikel

Alternativer Investmentfonds (AIF)

Vermögensanlage

Rechtlicher Rahmen

Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB)

Vermögensanlagengesetz (VermAnlG)

Prospektpflicht

Ja

Ja

Verwaltung/Kontrolle

Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG) mit BaFin-Zulassung

Management ohne BaFin-Kontrolle

Vermögensaufsicht

Verwahrstelle gem. KAGB

Nein

Die Transparenz im Beteiligungsmarkt hat in den vergangenen Jahren durch die strikte AIFM-Regulierung zugenommen. Im Vergleich zu den AIF zeigen jedoch die alten geschlossene Fonds, die vor den aktuell geltenden gesetzlichen Vorschriften aufgelegt wurden, und die neuen Vermögensanlagen große Defizite in Sachen Transparenz. Das gilt insbesondere für das sogenannte „Crowdinvestment“, über das inzwischen am laufenden Band Sachwerte wie Immobilien und Erneuerbare-Energien-Anlagen finanziert werden.

Das DIK hat das Ziel, durch umfassende Information und Aufklärung im Gesamtmarkt der Sachwertbeteiligungen höchstmögliche Transparenz zu erreichen.

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